Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1958 - 4 StR 312/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,4530
BGH, 04.12.1958 - 4 StR 312/58 (https://dejure.org/1958,4530)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1958 - 4 StR 312/58 (https://dejure.org/1958,4530)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1958 - 4 StR 312/58 (https://dejure.org/1958,4530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,4530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - 4 StR 312/58
    Dieser Irrtum würde den Vorsatz ausschließen (BGHSt 4, 105 ff; BGH NJW 1953, 1479 Nr. 21).
  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - 4 StR 312/58
    Ohne Belang bleibt ferner, ob in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung etwa eine Wertverschiebung stattgefunden hat oder auch von Anfang an die Sachleistung einen höheren Wert besaß als der Kaufpreis, für den der Getäuschte den Lieferungsanspruch erworben hatte (RGSt 16, 1, 10, 11).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Das Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 312/58 - steht mit der hier vertretenen Auffassung im Einklang.
  • BGH, 08.05.1959 - 4 StR 97/59

    Rechtsmittel

    Zum inneren Tatbestände wird auf die Urteile des Senats vom 13. November 1958 - 4 StR 312/58 - und vom 9. Januar 1959 - 4 StR 366/58 - verwiesen.
  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58

    Rechtsmittel

    der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Dezember 1958 in der insoweit ähnlich gelagerten Sache gegen Spiekerkötter - 4 StR 312/58 - ausgeführt hat, kommt es hierauf für die äußere Tatseite nicht an; ebensowenig darauf, ob die Abnehmer der Kohlengroßhandlungen sich geschädigt gefühlt haben oder nicht und ob sie innerhalb der Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche gegen die Kohlengroßhandlungen gestellt haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht